Die Lottstetter Waldwoche ist ein natur- und abenteuerpädagogisches Projekt, welches in den Sommerferien stattfindet. Wir halten uns viel in der Natur auf und bieten euch eine Menge Aktionen, bei denen wir versuchen, den Natur- und den Regionalbezug zu wahren.

Vom 02. bis 09. September 2024 findet das Lager in diesem Jahr wieder statt. Das Programm ist offen für alle Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Wohnort in Lottstetten oder Jestetten und wir laden Euch ein, mit uns spannende, abwechslungsreiche und informative Ferientage zu verbringen.

Zur Anmeldung:

  • Die Programminhalte werden vor dem Stattfinden der Woche an die TeilnehmerInnen mit allen notwendigen Informationen weitergeleitet.
  • Die Teilnehmergebühr von 60 € soll nach dem Anmeldevorgang, der Ihnen von mir per E-Mail bestätigt wird, auf das Konto der Gemeinde Lottstetten überwiesen werden.

Wichtige Infos:

  • Die Kinder werden täglich von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in unserem Freilager  betreut.
  • Ab 9.00 Uhr nehmen die Kinder am täglich wechselnden Programm teil.
  • Für Betreuung wird ein Teilnahmebeitrag von 60,00 Euro/Woche (5 Tage) erhoben. Im Betrag sind eine Unfallversicherung enthalten.
  • Neben den Programmgestaltern sind ganztags 3 Betreuerinnen mit den Kindern zusammen.
  • Es können 25 Kinder teilnehmen, die Plätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben.

Die Anmeldung ist leider geschlossen, da die Veranstaltung ausgebucht ist. Für die Warteliste können Sie mir gerne eine E-Mail senden.


Allgemeine Teilnahmebedingungen


1. Trägerschaft und Organisation:
Veranstalterin ist die Gemeinde Lottstetten.

2. Voraussetzung und Teilnahme:
» Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass für die Dauer der durchgeführten Maßnahme die obliegenden Erziehungsaufgaben auf die eingesetzten Betreuer und Betreuerinnen übertragen und von ihnen ausgeübt werden.

» Kinder und Jugendliche benötigen zur Anmeldung und Teilnahme an den Aktivitäten die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreters/in.

» Teilnehmen können Kinder, Jugendliche, Schüler/innen aus den Gemeinden Jestetten und Lottstetten.
» Anerkennung der Programminhalte.

» Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass erforderlichenfalls vom Arzt dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich gebotener Operationen veranlasst werden, wenn das elterliche Einverständnis nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Darüber hinaus dürfen die Betreuer*innen die Erstversorgung übernehmen.

» Die Erziehungsberechtigten erlauben dem Kind, an Omnibus-, Bahn-, oder sonstigen Fahrten teilzunehmen, ferner darf es unter Aufsicht Schwimmen und an allen sonstigen sportlichen Aktivitäten der Programminhalte teilnehmen.

» Der Teilnehmende darf in dringenden Fällen im Privat-PKW mitfahren (Halter egal, z.B. zur Fahrt zum Arzt).

» Die Erziehungsberechtigten gestatten dem Kind, im Rahmen der Ferienfreizeit mit Begleitung der Betreuer/innen die deutsche Staatsgrenze zu überschreiten. 

» Teilnehmer/innen müssen für die Dauer der Programme krankenversichert sein.
» Die Erziehungsberechtigten versichern, dass dass das Kind z. Z. der Teilnahme nicht an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Masern, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Scharlach, Diphtherie, Typhus, Covid-19 usw.) leidet und in den letzten Wochen keine ansteckenden Krankheiten in meiner Familie oder näheren Umgebung unserer Wohngemeinschaft aufgetreten sind. Das  Kind wird von der Maßnahme abgemeldet, wenn es selbst oder ein/e Familienangehörige/r in den letzten zwei Wochen vor Beginn der Freizeit an einer solchen Krankheit leidet. 

» Einige Veranstaltungen bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen bzw. Schutzkonzepte. Über konkrete Maßnahmen, werden die TeilnehmerInnen vorher informiert.


3. Anmeldung und Teilnehmerbetrag:
Die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge nach dem tatsächlichen Eingang. Nach der Anmeldung ist der Eigenanteil (s. Teilnehmerbetrag der einzelnen Angebote) zu entrichten. Der Teilnehmerbetrag wird zum Teil von den Anbietern für ihr Angebot benötigt (Verpflegung, Material etc.) und/oder fließt dem Programm als Ganzes zu (Kostendeckung für Versicherung etc.). Der Teilnehmerbetrag von 60,- € soll binnen zwei Wochen nach der Anmeldung auf das Konto der Gemeinde Lottstetten überwiesen werden:


– Gemeinde Lottstetten – IBAN: DE58 6849 2200 0000 0235 07 -BIC: ENODE61WT1

– Lottstetter Waldwoche Name Kind –

Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 25 Kinder begrenzt.

4. Leistungen:
Der entrichtete Eigenanteil beinhaltet die Teilnahme an den verschiedenen Programmpunkten. Die Hin- und Rückreise zum/vom Treffpunkt erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.

5. Rücktritt:
Der Rücktritt/eine Abmeldung ist bis zu 7 Tagen vor den einzelnen Angeboten unter Rückerstattung des Teilnehmereigenanteils möglich. Danach ist eine Rückerstattung unter Kulanz möglich, außer bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat.

6. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen: 

Es ist bekannt, dass das Kind aus pädagogischen Gründen nach Hause geschickt werden kann und die Erziehungsberechtigten sicherzustellen haben, dass entweder Sie selbst oder eine beauftragte Person das Kind für diese Zeit aufnimmt. Diese beauftragte Person muss ebenfalls das Recht haben, zu entscheiden, auf welche Weise das Kind befördert wird.

7.  Anweisungen:
Alle Teilnehmer/innen verpflichten sich Anweisungen der für die Veranstaltung Verantwortliche/n, die dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung dienen, Folge zu leisten.

8. Datenschutz:
Die mit der Anmeldung zusammenhängenden Daten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt.

9. Haftung des Veranstalters:

Der/die Veranstalter/in haftet im Rahmen des kommunalen Haftpflichtversicherungsvertrages für Schäden, die die Teilnehmer/in infolge mangelnder Beaufsichtigung sich selbst oder Dritten zufügen. Für Unfälle wird von Seiten der Gemeinde Lottstetten eine Unfallversicherung (Invalidität: 30.000 €; Todesfall: 5.000 €; Bergungskosten: 5.000 €) abgeschlossen. Eine Haftung der Gemeinde über den Versicherungsschutz hinaus ist ausgeschlossen.

10. Absage einer Veranstaltung:

Der/die Veranstalter/in behält sich die Absage oder Terminänderung vor bei geringem Interesse, witterungsbedingten Gründen oder Krankheit. Die Teilnehmerbeträge von abgesagten Veranstaltungen können bis Ende der Sommerferien bei der Gemeinde Lottstetten abgeholt werden. Die Rechtsverordnungen können es ermöglichen, dass die Veranstaltung auch aufgrund akuter Situationen kurzfristig abgesagt werden.

11. Die Erziehungsberechtigten erteilen die Genehmigung, dass während der Freizeiten gemachte Fotos, die einen allgemeinen Eindruck vom Ablauf bzw. der Atmosphäre der Maßnahmen vermitteln, als Nachbericht in der Lokalpresse, in Info- und Werbebroschüren der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten, sowie auf der Homepage der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten (auch der Jugendarbeit der Gemeinde) veröffentlicht werden dürfen.