Hier finden Sie die Programminhalte mit allen wichtigen Daten für unser Sommerferienprogramm. Die Anmeldung wird nur über das nachfolgenden Anmeldeformular durchgeführt werden können. Nach der Anmeldung bekommen sie von uns eine Bestätigungsmail. In dieser wird auch der Bezahlvorgang  erklärt. Erst nach Ihrer Überweisung der Beiträge an die Gemeinde Jestetten ist ihre Kind offiziell für die Veranstaltung angemeldet. Achtung: Einige Veranstaltungen haben externe Anmeldeverfahren.

Veranstaltungen (!Bitte scollen oder wischen…!)

Anmeldung zu den Programmpunkten

    Allgemeine Teilnahmebedingungen

    1. Trägerschaft und Organisation:
    Veranstalterin ist die Gemeinde Jestetten oder die oben genannte Veranstalterin.

    2. Voraussetzung und Teilnahme:
    » Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass für die Dauer der durchgeführten Maßnahme die obliegenden Erziehungsaufgaben auf die eingesetzten Betreuer und Betreuerinnen übertragen und von ihnen ausgeübt werden.

    » Kinder und Jugendliche benötigen zur Anmeldung und Teilnahme an den Aktivitäten die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreters/in.

    » Teilnehmen können Kinder, Jugendliche, Schüler/innen aus den Gemeinden Jestetten und Lottstetten und Umgebung.
    » Anerkennung der Programminhalte.

    » Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass erforderlichenfalls vom Arzt dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich gebotener Operationen veranlasst werden, wenn das elterliche Einverständnis nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Darüber hinaus dürfen die Betreuer*innen die Erstversorgung übernehmen.

    » Die Erziehungsberechtigten erlauben dem Kind, an Omnibus-, Bahn-, oder sonstigen Fahrten teilzunehmen, ferner darf es unter Aufsicht Schwimmen und an allen sonstigen sportlichen Aktivitäten der Programminhalte teilnehmen.

    » Der Teilnehmende darf in dringenden Fällen im Privat-PKW mitfahren (Halter egal, z.B. zur Fahrt zum Arzt).

    » Die Erziehungsberechtigten gestatten dem Kind, im Rahmen der Ferienfreizeit mit Begleitung der Betreuer/innen die deutsche Staatsgrenze zu überschreiten. 

    » Teilnehmer/innen müssen für die Dauer der Programme krankenversichert sein.
    » Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind z. Z. der Teilnahme nicht an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Masern, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Scharlach, Diphtherie, Typhus, Covid-19 usw.) leidet und in den letzten Wochen keine ansteckenden Krankheiten in meiner Familie oder näheren Umgebung unserer Wohngemeinschaft aufgetreten sind. Das  Kind wird von der Maßnahme abgemeldet, wenn es selbst oder ein/e Familienangehörige/r in den letzten zwei Wochen vor Beginn der Aktion oder Freizeit an einer solchen Krankheit leidet. 

    » Einige Veranstaltungen bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen bzw. Schutzkonzepte. Über konkrete Maßnahmen, werden die TeilnehmerInnen vorher informiert.


    3. Anmeldung und Teilnehmerbetrag:
    Die Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge nach dem tatsächlichen Eingang. Nach der Anmeldung ist der Eigenanteil (s. Teilnehmerbetrag der einzelnen Angebote) zu entrichten. Der Teilnehmerbetrag wird zum Teil von den Anbietern für ihr Angebot benötigt (Verpflegung, Material etc.) und/oder fließt dem Programm als Ganzes zu (Kostendeckung für Versicherung etc.). Der Teilnehmerbetrag soll binnen zwei Wochen nach der Anmeldung auf das Konto der Gemeinde Lottstetten überwiesen werden:

    – Gemeinde Jestetten – IBAN: DE51 6849 2200 0000 0181 04 – BIC: GENODE61WT1

    – Jess Name Kind –

    4. Leistungen:
    Der entrichtete Eigenanteil beinhaltet die Teilnahme an den verschiedenen Programmpunkten. Die Hin- und Rückreise zum/vom Treffpunkt erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.

    5. Rücktritt:
    Der Rücktritt/eine Abmeldung ist bis zu 7 Tagen vor den einzelnen Angeboten unter Rückerstattung des Teilnehmereigenanteils möglich. Danach ist eine Rückerstattung unter Kulanz möglich, außer bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat.

    6. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen: 

    Es ist bekannt, dass das Kind aus pädagogischen Gründen nach Hause geschickt werden kann und die Erziehungsberechtigten sicherzustellen haben, dass entweder Sie selbst oder eine beauftragte Person das Kind für diese Zeit aufnimmt. Diese beauftragte Person muss ebenfalls das Recht haben, zu entscheiden, auf welche Weise das Kind befördert wird.

    7.  Anweisungen:
    Alle Teilnehmer/innen verpflichten sich Anweisungen der für die Veranstaltung Verantwortliche/n, die dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung dienen, Folge zu leisten.

    8. Datenschutz:
    Die mit der Anmeldung zusammenhängenden Daten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt.

    9. Haftung des Veranstalters:

    Der/die Veranstalter/in haftet im Rahmen des kommunalen Haftpflichtversicherungsvertrages für Schäden, die die Teilnehmer/in infolge mangelnder Beaufsichtigung sich selbst oder Dritten zufügen. Für Unfälle wird von Seiten der Gemeinde Lottstetten eine Unfallversicherung (Invalidität: 30.000 €; Todesfall: 5.000 €; Bergungskosten: 5.000 €) abgeschlossen. Eine Haftung der Gemeinde über den Versicherungsschutz hinaus ist ausgeschlossen.

    10. Absage einer Veranstaltung:

    Der/die Veranstalter/in behält sich die Absage oder Terminänderung vor bei geringem Interesse, witterungsbedingten Gründen oder Krankheit. Die Teilnehmerbeträge von abgesagten Veranstaltungen können bis Ende der Sommerferien bei der Gemeinde Jestetten abgeholt werden. Die Rechtsverordnungen können es ermöglichen, dass die Veranstaltung auch aufgrund akuter Situationen kurzfristig abgesagt werden.

    11. Die Erziehungsberechtigten erteilen die Genehmigung, dass während der Freizeiten gemachte Fotos, die einen allgemeinen Eindruck vom Ablauf bzw. der Atmosphäre der Maßnahmen vermitteln, als Nachbericht in der Lokalpresse, in Info- und Werbebroschüren der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten, sowie auf der Homepage der Veranstalter und der Gemeinde Jestetten (auch der Jugendarbeit der Gemeinde) veröffentlicht werden dürfen.